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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bausparkasse / Bausparen

Bausparkassen sind Spezial-Kreditinstitute zur Finanzierung von Wohneigentum. Hierzu werden Bausparverträge zwischen Kunden und Bausparkassen abgeschlossen. Jeder Bausparvertrag lautet über eine vorab vereinbarte Bausparsumme, die durch den Kunden bis zu einem bestimmten Teil durch Ersparnisbildung erbracht werden muss. Hat der Kunde die vereinbarte Ansparsumme erreicht, so wird ihm nicht nur sein Sparguthaben nebst Zinsen, sondern auch ein Hypothekendarlehen in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Ansparguthaben ausgezahlt. Die Vergabe des Hypothekenkredits erfolgt zu vergleichsweise günstigen Konditionen.

Bausparkassen wurden nach dem ersten Weltkrieg gegründet, um die aufgrund gestiegener Grund- und Bodenpreise stark gewachsenen Kosten der Baufinanzierung zu vermindern. Bis dahin konnten Bauherren ihren Hausbau nahezu ausschließlich aus erstrangigen Hypotheken und Eigenmitteln finanzieren. Nachdem aber die Bau- und Bodenpreise stark angestiegen waren, reichten erstrangige Hypotheken zur Finanzierung nicht mehr aus. Es mussten zusätzlich zweitrangige Hypotheken aufgenommen werden. Solche Hypotheken sind aber aufgrund des höheren Risikos wesentlich teurer als erstrangige Hypotheken. Für die Bauherren bedeutete dies eine zusätzliche, manchmal kaum noch tragbare Zinsbelastung. Aus diesem Grund wurde 1923 der Zusammenschluss der Freunde Wüstenrot in Wüstenrot/Würth als erste Bausparkasse gegründet.

Die Grundidee bei einer Bausparkasse ist, dass innerhalb der Gruppe der Kunden ein Teil der Gruppe spart und dem anderen Teil die angesparten Beträge als Darlehen überlässt. Man spricht hierbei auch von kollektivem Zwecksparen. Ein Darlehen erhält nur, wer zuvor auch zu den Gesamtersparnissen beigetragen hat und das Darlehen zum Erwerb oder zur Renovierung von Wohneigentum nutzt.

Um zu einem zinsgünstigen Hypothekendarlehen zu gelangen, muss der Kunde mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließen. Unter einem Bausparvertrag versteht man einen langfristigen Vertrag, der bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens beinhaltet. Der Vertrag beläuft sich auf eine bestimmte, vorab festgelegte Bausparsumme. Der Kunde muss diese Summe bis zu einem vereinbarten Betrag durch eigene Sparleistungen erbringen, der Rest wird von der Bausparkasse als Darlehen gewährt. Hat der Kunde das festgelegte Mindestsparguthaben erreicht, muss er unter Umständen noch einige Zeit warten, bis sein Bausparvertrag zugeteilt wird. Dies bedeutet, dass es zwischen erbrachter Sparleistung und Auszahlung noch ein Frist gibt, die die Bausparkasse bestimmt. Ist der Vertrag zuteilungsreif, so zahlt die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme aus. Der Differenzbetrag zwischen Ansparsumme und Bausparsumme wird als Hypothekenkredit durch die Bausparkasse vergeben.

Die nach einem vereinbarten Ansparplan eingezahlten Sparguthaben fließen in einen so genannten Zuteilungsfonds. Aus diesem Fonds werden sowohl die Sparguthaben als auch die Hypothekendarlehen an die Kunden ausgezahlt.

Ein Problem bei Bausparverträgen ist, dass der Zeitpunkt, an dem der Vertrag zuteilungsreif ist, mit der Fälligkeit der Beträge, die für den Erwerb oder die Renovierung des Eigenheims aufgebracht werden müssen, nicht immer übereinstimmen. Der Bausparkunde kann aus diesem Grund in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder er ist gezwungen, ein vergleichsweise teures Darlehen bei einer Geschäftsbank aufzunehmen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus diesem Grund bieten Bausparkassen verschiedene Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung. Hiermit soll es den Kunden ermöglicht werden, schon vor der Zuteilung solche Ausgaben, die mit dem Erwerb oder der Instandhaltung ihres Wohneigentums zusammenhängen, durch Darlehen der Bausparkasse zu finanzieren.

Für die Einlagen der Bausparer zahlen die Bausparkassen nur einen verhältnismäßig niedrigen Guthabenzins. Er liegt meist zwischen zwei und drei Prozent. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie auf der anderen Seite für die gewährten Hypotheken nur einen vergleichsweise geringen Kreditzins verlangen. Der Zins für das Bauspardarlehen liegt im Allgemeinen zwischen vier und fünf Prozent. Der Bausparer hat, wenn er die Vertragsbedingungen erfüllt, nämlich ein Anrecht auf eine Zinssatz, der nur zwei Prozent über dem Guthabenzins liegt. Dadurch sind Bausparkredite in der Regel wesentlich billiger als vergleichbare Hypothekenkredite von Banken oder Sparkasse. Neben den Zinsen für das Bauspardarlehen muss der Bauwillige noch unverzinsliche Einlagen in Höhe von circa einem Prozent der Bausparsumme bei Vertragsabschluss sowie bei Kreditvergabe noch einmal eine Darlehensgebühr von zwei bis drei Prozent des Darlehens leisten. Beides wird zur Deckung der Kosten der Bausparkasse verwendet.

Die Anlageform des Bausparens hat in der Bundesrepublik einen beachtlichen Anteil an der Ersparnisbildung und an der Finanzierung von Wohneigentum. Dazu hat auch die staatliche Wohnungsbauförderung stark beigetragen.

Für den Kunden bieten Bausparverträge den Vorteil, dass sie bei Zuteilung einen im Marktvergleich sehr günstigen Hypothekenkredit erhalten. Der Vorteil des niedrigen Hypothekenzinses wird aber zumindest teilweise wieder durch die ebenfalls vergleichsweise niedrigen Guthabenzinsen während der Ansparphase kompensiert. Zudem haben die meist zweitrangigen Hypotheken eine relativ kurze Laufzeit. Das bedeutet, dass die Tilgungsleistungen in dieser Zeit entsprechend hoch sind.

Bausparverträge sind daher nur für Anleger interessant, die den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum planen. Hier überwiegt der Vorteil des billigen Hypothekendarlehens den Nachteil des niedrigen Guthabenzinses. Erfüllt der Anleger zudem noch die Anforderungen der staatlichen Wohnungsbauförderung, so wird eine solche Sparform noch rentabler. Anleger die eher aus Gründen der Altersvorsorge sparen sind mit dieser Anlageform dagegen nicht gut bedient. Zudem muss immer beachtet werden, dass das Darlehen bei Zuteilung zweckgebunden ist. Die Mittel müssen zum Kauf, zum Bau oder zur Modernisierung von Wohneigentum verwendet werden.

In den vergangenen Jahrzehnten haben die Bausparkassen den klassischen Geschäftsbanken sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft erhebliche Konkurrenz gemacht. Das hat diese dazu veranlasst, eigene Bausparkassen zu gründen. Mit Hilfe dieser Tochterunternehmen soll den Kunden eine komplette Palette an Instrumenten zur Finanzierung von Wohneigentum "aus einer Hand" geboten werden. Die Gründung von eigenen Bausparkassen ist für die großen Geschäftsbanken ein Teil ihres Allfinanzkonzepts.

Bausparkassen sind Kreditinstitute nach dem § 1 KWG und unterliegen damit denselben strengen Regelungen wie alle anderen Geschäftsbanken in Deutschland.



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