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Sparkasse

Die Sparkassen gehören zur Gruppe der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Die Gründung der ersten Sparkassen erfolgte, um einem breiten, relativ kapitalschwachen Teil der Bevölkerung den Zugang zu Bankdienstleistungen zu ermöglichen, die bis dahin nur einer kleinen, privilegierten Schicht der Bevölkerung offen standen.

Im 17. Jahrhundert entstanden in Deutschland die ersten privaten Sparkassen, die Gründung der ersten kommunalen Sparkassen folgte im 18. Jahrhundert. Leitgedanke sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten Sparkassen war die Förderung des Sparens bei den einkommensschwachen Teilen der Bevölkerung, denen der Zugang zu den Privatbanken damals verschlossen war. Sparkassen eröffneten bestimmten Teilen der Bevölkerung ähnlich wie die Volksbanken erstmals den Zugang zu Bankdienstleistungen. Dazu gehörten beispielsweise die sichere und verzinsliche Anlage von Geldern und die Kreditaufnahme zu fairen Konditionen. Heute konkurrieren Sparkassen mit privaten Banken um fast alle Bankgeschäfte und Bevölkerungsgruppen. Trotzdem spielen gemeinnützige Grundsätze weiterhin neben Renditegedanken eine wichtige Rolle in der Geschäftspolitik der Sparkassen.

Zwischen kommunalen und privaten Sparkassen gibt es einen wesentlichen Unterschied: Die jeweils zuständige Gebietskörperschaft, also das Land oder die Stadt, haftet für die Verbindlichkeit der kommunalen Sparkassen. Die Kommune ist verpflichtet, der Sparkasse jederzeit die ordnungsgemäße Führung der Bankgeschäfte zu ermöglichen. Der Konkurs einer kommunalen Sparkasse ist also praktisch nicht möglich. Aufgrund der Haftung durch die Gebietskörperschaft hat diese dafür aber auch ein sehr weitgehendes Mitspracherecht hinsichtlich der Geschäftsführung der jeweiligen Sparkasse.

Im Gegensatz zu anderen Kreditinstituten haben Sparkassen kein Grundkapital oder Stammkapital. Das Eigenkapital einer Sparkasse setzt sich ausschließlich aus den Rücklagen zusammen. Die wesentliche Komponente dieser Rücklagen ist die so genannte Sicherheitsrücklage, die aus den Überschüssen aus dem Bankgeschäft gebildet wird. Weil es kein Stamm- oder Grundkapital gibt, ist die Eigenkapitalbasis der Sparkassen relativ gering. Dieser Wettbewerbsnachteil wird allerdings bei den kommunalen Sparkassen durch die Haftung der Gebietskörperschaften - auch Gewährträger genannt - ausgeglichen. Die Gläubiger einer Sparkasse werden, wenn das Vermögen der jeweiligen Sparkasse hierfür nicht ausreicht, von dem Gewährträger befriedigt.

Die Leitung einer Sparkasse besteht aus zwei Organen, dem Vorstand und dem Verwaltungs- oder Sparkassenrat. Der Vorstand ist das eigentliche Leitungsgremium der Sparkassen. Er setzt sich aus Fachleuten zusammen, die die Sparkasse im täglichen Geschäft führen. Der Verwaltungs- oder Sparkassenrat - vergleichbar mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist das Kontrollgremium der Sparkasse und setzt sich aus vier bis zwölf Mitgliedern zusammen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist in der Regel der Leiter der Verwaltung des Gewährsträgers.

Bei Sparkassen handelt es sich in Deutschland um Kreditinstitute, die gemäß Paragraph 1 im Kreditwesengesetz (KWG) ihre Bankgeschäfte auf Grundlage der Sparkassengesetze der Bundesländer und einer für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung betreiben. Paragraph 40 im KWG schützt die Bezeichnung Sparkasse. Rechtsformen: Öffentlich-rechtliche Sparkassen und Freie Sparkassen. Die Sparkassen betreiben als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Sie unterliegen dem Regionalprinzip. Danach umfasst das Geschäftsgebiet einer Sparkasse meistens das Gebiet des jeweiligen kommunalen Trägers. Die Sparkassen konzentrieren sich nicht nur auf das Privatkundengeschäft, sondern sehen sich auch als "Partner des Mittelstandes". Damit ist die Kreditfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen gemeint. Die ersten deutschen Sparkassen wurden auf Initiative von Landesherrschaften und Privatleuten gegründet, um ärmeren Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, eine langfristige, sichere und verzinsliche Rücklage zu bilden. Die erste Sparkasse entstand 1749. Die Sparkassen sind die bedeutendste Gruppe im öffentlich-rechtlichen Bankenbereich. Zu unterscheiden sind kommunale - einschl. Zweckverbands- -und freie Sparkassen, wobei Erstere zahlen- und ge-schäftsvolumenmässig dominieren. Sie haben sich von ursprünglich gemeinnützig ausgerichteten Instituten im Laufe ihrer Geschichte zu Universalbanken entwickelt, bis heute darüber hinaus zu ausgeprägten Allfinanzinstitu-ten. Mit Landesbanken/Girozentralen, DZ Bank und einer Vielzahl zentraler Spezialinstitute bilden sie den Sparkassenverbund. Sparkassen sind neben der spez. Sparkassenaufsicht der zuständigen Bundesländer/Mins-terien der allgemeinen Bankenaufsicht der BaFin nach KWG unterworfen. Obwohl Sparkassen wie ihre Mitwettbewerber dem Wettbewerb ausgesetzt sind und ihre Geschäftsstrukturen denen ihrer privatrechtlichen Mitkonkurrenten gleichen, unterscheiden sie sich begrenzt noch von ihren Mitbewerbern. Diese Unterschiede liegen zum einen in der Zielsetzung der Unternehmenstätigkeit, zum anderen in den Rahmenbedingungen für die praktische Ausgestaltung des unternehmerischen Handelns. Als Rahmenbedingungen für die praktische Unternehmenstätigkeit müssen gewisse sparkassenspezif. Geschäftsbeschränkungen sowie kommunale Bindung und Verankerung der einzelnen Sparkasse in ihrem Verbund beachtet werden. Obwohl sie auch weiterhin in ihren traditionellen Aufgabenbereichen schwerpunktmässig tätig sind, hat sich, bedingt durch die starke Geschäftsausweitung, das Bild der Sparkassen hin zum Universalbankbetrieb gewandelt. Die Sparkassen sind grunds. dem Regionalprinzip verpflichtet; Ausnahmen werden z.T. zugelassen. Faktisch ist heute jegliche Gemeinnützigkeitsausrichtung entfallen. Allerdings sollen die Sparkassen im Rahmen des Aktivgeschäfts die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besonders berücksichtigen; im Rahmen des Passivgeschäfts will man durch ein grosses Angebot an Leistungen im Sparbereich - einschl. Wertpa-piersparen - insb. dem Leitgedanken der Förderung des Sparens und damit auch der Vermögensbildung gerecht werden. Durch grössere Sparkassen erfolgt auch Emission eigener Schuldverschreibungen. Die Mittelverwendung der Sparkassen wird z. T. durch spezif. Sicherheitsgrundsätze eingeschränkt. Die Aufgabe der Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, ebenfalls in den Satzungen der Sparkassen verankert, wird durch das Spargironetz erfüllt. Die Eigenkapitalbasis besteht lediglich aus Rücklagen; sie ist deshalb relativ schwierig und kann nur aus den durch die Geschäftstätigkeit zu erzielenden Überschüssen verstärkt werden. Die frühere unbeschränkte Haftung der Gebietskörperschaften als Gewährträger im Aussenverhältnis für die Verbindlichkeiten der Sparkassen (Gewährträgerhaftung) und im Innenverhältnis zwischen Sparkasse und Gebietskörperschaft die Verpflichtung, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit der jeweiligen Sparkasse zu erhalten (Anstaltslast), sind 2005 auf Grund von Vorgaben der EU-Kommission als wettbewerbswidrig entfallen. Neben den heutigen kommunalen Sparkassen existieren, in die allgemeine Sparkassenorganisation weitgehend eingegliedert, noch einige - allerdings sehr grosse - freie Sparkassen und sog. Verbandssparkassen. Bei den kommunalen Sparkassen beginnt in jüngster Zeit ein Aufbrechen der Öffentlich-rechtlichen Grundstrukturen in Richtung privater Beteiligungsmöglichkeiten.



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