Geschäftspolitik
Bankgeschäftspolitik. Als bankbetriebliche Geschäftspolitik - oder Bankpolitik - werden alle Massnahmen bezeichnet, die eine Bank mit der Intention ergreift, unter Berücksichtigung relevanter interner und externer Restriktionen die vorgegebenen Ziele zu realisieren. Da neben Liquidität und Rentabilität auch das Prinzip der Sicherheit als Ziel der Bankpolitik gilt, folgt hieraus die elementare Notwendigkeit für jede Bank, Schutzmassnahmen gegen Risiken zu ergreifen. In Anwendung des allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffsverständnisses bilden alle derartigen Massnahmen den Inhalt der bankbetrieblichen Risikopolitik.
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