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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geschäftsplan

Schriftliche, detaillierte Darstellung des erwarteten (geplanten) Geschäftsverlaufs einer Bank. Die Vorlage eines Geschäftsplans, aus dem die Art der geplanten Geschäfte und der organisatorische Aufbau der potenziellen Bank bzw. des Instituts hervorgehen, ist eine der Voraussetzungen für die Geschäftsbetriebserlaubnis bei Banken, bzw. Nichtbeibringung eines Geschäftsplanes ist Grund zur Versagung der Geschäftsbetriebserlaubnis.



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