Sicherheitsrücklage
Rücklage, deren Bildung für Sparkassen aufgrund von Vorschriften des Sparkassenrechts vorgeschrieben ist; die Sicherheitsrücklage stellt eine gesetzliche Rücklage dar. Wegen des fehlenden Dotationskapitals kommt der Sicherheitsrücklage sowie den freien Rücklagen (“andere Rücklagen”) besondere Bedeutung zu.
Vgl. auch: Rücklagen der Institute
Passivposition in der Sparkassenbilanz, von den Sparkassen auszuweisen als Unterposition der gesetzlichen Rücklage nach § 10 KWG. Sie ist haftendes Eigenkapital lt. § 10 KWG und ersetzt das von den Gewährträgern nicht zur Verfügung gestellte Dotationskapital. Die Dotierung der Sicherheitsrücklage mit bestimmten, aus den Jahresüberschüssen der Sparkassen zu entnehmenden Beträgen ist in den Sparkassengesetzen vorgeschrieben. Gewinnausschüttungen an den Gewährträger sind erst zulässig, wenn die Sicherheitsrücklage einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Einlagen erreicht hat.
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