Geschäftsbeschränkungen
In den meisten Ländern kennt die Bankengesetzgebung Beschränkungen, die den Banken hins. ihnen erlaubter Geschäfte auferlegt sind. Dies z. B. in USA und in Japan, wo im Wesentlichen institutionelle Trennung von Commercial- und Investmentbanking vorgeschrieben ist (Spezialbankensystem; mit inzwischen weitgehender Auflösung strenger Trennung). Auch die in Grossbritannien u.a. Ländern institutionelle vorgeschriebene Trennung von lang- und kurzfristigem Bankgeschäft gehört dazu. In Deutschland mit seinem Universalbankensystem kann man allenfalls die auch für die Universalbanken verbotenen Geschäfte lt. $ 3 KWG als Geschäftsbeschränkungen ansehen. Dazu bestehen bei gesetzlich spezialisiert zu betreibenden Banken Geschäftsbeschränkungen (z. B. Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, Schiffspfandbriefbanken, Bausparkassen, KAG). I. w. S. kann man auch in den Bankgesetzen der meisten Länder verfügte Anlagebeschränkungen für Banken als Geschäftsbeschränkungen ansehen.
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