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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalt

öffentlich-rechtliche Spezialbank, die sich dem Realkreditgeschäft (Realkredit) bzw. dem Kommunalkredit widmet und sich (teilweise) durch Ausgabe von Pfandbriefen bzw. Kommunalobligationen refinanziert. Sie werden mit den privaten Hypothekenbanken zur Gruppe der Realkreditinstitute zusammengefasst. – Die ö.-r. G. sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Nach der Bankenstatistik der Bundesbank gehören dieser Bankengruppe Landschaften, Ritterschaften und sonstige ö.-r. G. an (Stadtschaften kommen nicht mehr vor). Als Agrarkreditanstalten spielen die Landschaften und Ritterschaften (z. B. Braunschweigisches ritterschaftliches Kreditinstitut, Wolfenbüttel; Schleswig-Holsteinische Landschaft, Kiel) vom Geschäftsvolumen her eine untergeordnete Rolle. Bedeutsam sind die sonstigen ö.-r. G. (z. B. Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt, Berliner Pfandbrief-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg). Die Landeskreditanstalten und Wohnungsbaukreditanstalten dienen der Wohnungsbaupolitik der Länder, die eine Gewährträgerhaftung übernehmen. Diese Institute geben keine Schuldverschreibungen aus, sondern leiten öffentliche Mittel weiter (Organe der staatlichen Wohnungsbaupolitik ohne Emissionsrecht). Art der Pfandbriefbanken.



 
Weitere Begriffe : Pfandbriefbank, Anlagevorschriften | Currentaccount | Depotvollmacht
 
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