Geschäftsvolumen
Bilanzsumme zuzüglich der Indossamentsverbindlichkeiten aus rediskontierten Wechseln, den Kreditnehmern abgerechneter eigener Ziehungen im Umlauf sowie aus dem Wechselbestand vor Verfall zum Einzug versandter Wechsel.
Summe aus Bilanzsumme und bestimmter Posten, die »unter dem Strich«, also unterhalb der eigentlichen Bankbilanz, nur vermerkt werden, vor allem Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln. Das Geschäftsvolumen - dann allerdings in dem Rechnungszweck entspr. unterschiedlicher Abgrenzung - ist in der Bankkalkulation oftmals Massbzw. Bezugsgrösse. In vielen bankbetrieblichen Kennzahlen Bezugsgrösse zur relativen Betrachtung von geschäftlichen oder rechnungsmässigen Grössen.
» Bilanzsumme zuzüglich Indossamentsverbindlichkeiten (Indossament) aus weitergegebenen Wechseln.
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