Geschäftswert
Der Geschäftswert ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, welches den Wert der bestehenden Unternehmens, deren Image, Know-How, Human Ressources, Kundenstamm etc. beinhaltet.
Der Geschäftswert ist insoweit bilanzierungsfähig, wie er entgeltlich erworben wurde. Dieser wird als Unterschied zwischen Reinvermögen und Preis eines Unternehmens berechnet.
Im Rahmen der Konzernrechnungslegung ist der Geschäftswert die bei der Kapitalkonsolidierung verbleibende Differenz zwischen der Summe des anteilig auf den Konzern entfallenden Eigenkapitals und den hierauf entfallenden anteiligen stille Reserven sowie dem vom Konzern gehaltenen Beteiligungsbuchwert an dem zu konsolidierenden Unternehmen.
Andere Bezeichnungen für den Geschäftswert sind: Firmenwert, Goodwill.
Siehe: Veräußerung des Betriebs
(Firmenwert): Der Betrag, den ein Käufer bei Erwerb des Unternehmens in Erwartung künftiger Erträge über den bloßen Wert des Betriebsvermögens abzüglich der Schulden zu zahlen bereit ist, d.h. der eigentlich immaterielle, aber aktivierbare Wert eines Wirtschaftsunternehmens, der sich insbesondere aus der Reputation und der diese fördernden und steigernden Leistungsfähigkeit seines Managements ergibt und der über seinen Substanzwert (Summe der Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten) hinausgeht. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem klassischen betriebswirtschaftlichen Konzept des Geschäftswerts und dem Firmenimage.
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