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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Firmenwert

Goodwill Firmenwert, auch »Goodwill« oder »Geschäftswert« genannt, ist der Wert eines Unternehmens, der über das ausgewiesene Reinvermögen hinausgeht. Dieser ist schwer zu bewerten. Er begründet sich in der Regel auch durch »Werte«, die bei einer Unternehmensbewertung nicht ausdrücklich als Bewertungskriterien herangezogen werden, wie: Patent- und Lizenzrechte, die sich nicht unmittelbar als Aktivposten in der Bilanz niederschlagen; Geschäfts-Know-how; eingeführte Firmennamen bzw. Firmenbezeichnungen; gute Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; günstige Standorte (soweit dieses nicht bereits in der Grundstücksbewertung zum Ausdruck gekommen ist); vorhandene Stammkunden; Ruf eines Unternehmens etc. Bei Veräußerungen ist der Firmenwert Bestandteil des Verkaufspreises und unterliegt somit der Umsatzsteuer und im Rahmen des Veräußerungsgewinns nach § 15 EStG auch der Einkommensteuer. Gemäß § 255 Abs. 4 HGB darf der erworbene (derivative) Geschäftswert handelsrechtlich aktiviert werden. Er ist in den folgenden Geschäftsjahren zu mindestens einem Viertel durch Abschreibung zu tilgen. Steuerrechtlich ist der entgeltlich erworbene Geschäftswert mit den Anschaffungskosten oder aber mit dem niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 EStG zu aktivieren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist im § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG fiktiv mit 15 Jahren festgelegt worden. Vom Geschäftswert eines gewerblichen Unternehmens zu unterscheiden ist der Praxiswert für Freiberufler. So können beispielsweise bilanzierende Freiberufler den bezahlten Firmenwert auf fünf Jahre gleichmäßig verteilt abschreiben. Siehe auch: Veräußerungsgewinn, Veräußerung des Betriebes Siehe Geschäftswert



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