Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Anschaffungskosten
Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Kauf oder Erwerb eines Wirtschaftsgutes stehen. Dazugerechnet werden außerdem alle Nebenkosten und eventuell nachträglich entstandene Anschaffungskosten. Preisabschläge wirken sich vermindernd auf die Höhe der Anschaffungskosten aus. Anschaffungskosten haben vor allem steuerrechtliche Auswirkungen. Sie bilden zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie die Grundlage für die über viele Jahre hinweg mögliche Abschreibung. Der Kaufpreis allein entspricht aber nur selten der Höhe der Anschaffungskosten. Sie setzen sich meistens aus mehreren Einzelposten zusammen. Auf den Kaufpreis können nämlich alle Nebenkosten, die für den Erwerb aufgebracht werden mussten, wie zum Beispiel Maklercourtage, Honorare für Gutachter und Notar, sowie die Gebühren beim Grundbuchamt aufgeschlagen werden. Alles zusammengerechnet ergibt die maßgebliche Höhe der Anschaffungskosten. Handelt es sich um einen Neubau sind dagegen die Herstellungskosten relevant. Bei gebrauchten Immobilien muss außerdem genau zwischen Erhaltungsaufwand und Anschaffungskosten unterschieden werden. Typische Renovierungsmaßnahmen zählen nicht dazu. Wenn es um die Anschaffung eines vermieteten Gebäudes geht und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden oder damit der Erwerb von Büroraum einher geht, der dann zum Beispiel bei einem Selbständigen Bestandteil des Betriebsvermögens ist, finden noch weitere Steuergesetze Anwendung. Sie unterscheiden sich deutlich von denen für selbstgenutztes Wohneigentum. Auch können beim Handel mit Immobilien Spekulationsgewinne oder -verluste und Werbungskosten anfallen, die bei der Ermittlung der Anschaffungskosten Eingang finden. Wird von einem Betrieb zum Beispiel eine Maschine angeschafft, setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Kaufpreis und den Nebenkosten zusammen, die bis zur Inbetriebnahme anfallen. Dazu zählen unter anderem Zölle, Fracht- und Montagekosten. Auch können nachträgliche Anschaffungskosten, wie weitere Bausätze für die Maschine, die Anschaffungskosten im nachhinein erhöhen. Gleichzeitig mindern Preisermäßigungen, wie Skonti und Rabatte den Anschaffungswert. Auch hier ist die genaue Ermittlung betriebswirtschaftlich wichtig. Eine Aktiengesellschaft darf nämlich ihr Anlagevermögen in der Bilanz höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ansetzen. Sie bilden die Grundlage für die jährliche Abschreibung. Anschaffungskosten nach § 255 I im Handelsgesetzbuch (HGB) errechnen sich aus Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten. Umsatzsteuer, Kosten der Finanzierung sowie kalkulatorische Kosten dürfen hier nicht mit eingerechnet werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Duesenberry-Effekt | Zwangsversteigerung | Ausfuhrzoll | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |