Umsatzsteuer
(engl. sales tax) Mit der Umsatzsteuer wird der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet. Obwohl sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer darstellt, wird die Umsatzsteuer dennoch systematisch den Verkehrsteuern zugerechnet. Wirtschaftlich wird die Umsatzsteuer von Konsumenten getragen. Schuldner ist der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. Eine Steuerkumulierung (Erhebung der Steuer von der Steuer) wird durch den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses Verfahren berechtigt den Unternehmer, von seiner an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer bestimmte Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen. Hierbei handelt es sich um Urnsatzsteuerbeträge anderer Unternehmer, die diese für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Steuerträger ist also ausschließlich der nichtunternehmerische Endverbraucher. Dieses System wird als Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Die Umsatzsteuer zählt zu den indirekten Steuern (Steuer wird vom Steuerschuldner auf den Steuerträger überwälzt). Das Steueraufkommen steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Die Anteile werden durch Bundesgesetz festgesetzt.
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verkehrssteuer, die von einem Unternehmen je nach Umsatz der erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde abzuführen ist. Die Umsatzsteuerabgabe ist in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt, demgemäß die Umsatzsteuer in Form einer Mehrwertsteuer erhoben wird. Der Umsatzsteuer unterliegen alle Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Der volle Steuersatz beträgt aktuell 19 Prozent (seit 1.1.2007), der ermäßigte Steuersatz für Güter und Dienstleistungen, die der Existenzsicherung dienen, beträgt 7 Prozent. In den Ländern der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer unterschiedlich hoch; der volle Satz reicht von 15 bis 25 Prozent.
knüpft äußerlich am Umsatz als Ergebnis des Leistungstausches am Markt an. Praktisch kann die Umsatzsteuer allerdings auch an der Wertschöpfung oder dem privaten Verbrauch ansetzen bzw. auf diesen zielen. Die deutsche Umsatzsteuer (ursprünglich Mehrwertsteuer genannt) knüpft am Mehrwert an, wobei allerdings die Investitionen prinzipiell herausgerechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer. Eine Steuerkumulierung, d.h. die Erhebung einer (Umsatz-)Steuer von der (Umsatz-) Steuer, soll ausgeschlossen sein (was nicht vollständig gelingt). Hierzu trägt der Vorsteuerabzug bei. Er berechtigt den Unternehmer, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Vorsteuern (einschl. Einfuhrumsatzsteuer) abzuziehen. Der Tarif kann für alle Arten des Nettoumsatzes gleich sein oder in einer wachstums-, Struktur- oder verteilungspolitisch erwünschten Weise nach einzelnen Arten differenzieren. So kann die Steuerbefreiung der Investition wachstumspolitisch begründet werden, die unterschiedlichen Tarife für lebensnotwendige und Luxusgüter verteilungspolitisch. Insofern kann die Umsatzsteuer auch als ein Instrument der Wirtschaftspolitik erwogen werden. Die deutsche Umsatzsteuer kennt zwei Steuersätze, einen allgemeinen von 15% und einen ermäßigten von 7%. Die meisten Umsätze unterliegen dem allgemeinen Steuersatz, der ermäßigte gilt für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Umsätze, gemeinnützige Leistungen, den Buchhandel, verschiedene Lebensmittel und medizinische Hilfsmittel. Für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen wird außerdem eine Ermittlung nach Durchschnittssätzen zugelassen, durch die i.d.R. eine Besteuerung entfällt. Steuerfrei sind insbes. ärztliche und kulturelle Leistungen sowie Exporte (Anwendung des Bestimmungslandprinzips). Im Rahmen der Steuerharmonisierung in den Europäischen Gemeinschaften wurden die Bemessungsgrundlagen angepaßt. Eine Harmonisierung der Tarife ist bisher noch nicht gelungen. Ein möglicher Kompromiss könnte in der Fixierung von Mindestsätzen liegen. Das Aufkommen der Umsatzsteuer an allen Steuern beträgt etwa ein Viertel. Es fließt Bund und Ländern 1993 und 1994 zu 63% bzw. 37% zu, wobei 2% zusätzlich vom Bund als Ergänzungszuweisungen an finanzschwache Länder geleistet werden. Literatur: Dziadkowski, D. (1996)
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