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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verkehrsteuern

sind jene Steuern, die auf Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erhoben werden. Die Verkehrsteuern stehen dem Bund (Kapital verkehrsteuer, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, Wechselsteuer, Versicherungsteuer und Mehrwertsteuer anteilig), den Ländern (KFZ-Steuer, Lotteriesteuer, Rennwettsteuer, Feuerschutzsteuer, Mehrwertsteuer anteilig, Grunderwerbsteuer anteilig) und den Gemeinden zu (Grunderwerbsteuer anteilig, Vergnügungsteuer). Steuerobjekte sind bestimmte Transaktionen im Geschäftsverkehr, vornehmlich Rechtsvorgänge. Die Verkehrsteuern sind meist aus früheren Abgaben entstanden und bestehen heute aus der Umsatz-, Versicherungs-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Feuerschutz- sowie Grunderwerbsteuer. Die Legitimation dieser Steuern ist nur sehr dürftig, weil sie ökonomische Transaktionen verteuern und damit auf eine kaum begründbare Art das Funktionieren insbes. der Kapitalmärkte behindern. Ihre Überprüfung sollte Aufgabe einer Steuerreform sein, zumal das finanzielle Aufkommen nur gering ist.



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