Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Grunderwerbsteuerist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb inländischer Grundstücke bzw. der darauf gerichteten Geschäfte (Kaufvertrag) anfällt. Bemessungsgrundlage: Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten. Der Steuersatz beträgt allgemein 7% und wird auf die am Erwerb Beteiligten (Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner) aufgeteilt. Die Grunderwerbsteuer steht zu 3 % dem Land, zu 4 % den Stadt- oder Landkreisen zu. Siehe auch Grundsteuer.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Produktionsverhältnisse - Soziale (gesellschaftliche) | Langfristiger Kredit | KAG | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |