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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grunderwerbsteuer

ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb inländischer Grundstücke bzw. der darauf gerichteten Geschäfte (Kaufvertrag) anfällt. Bemessungsgrundlage: Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten. Der Steuersatz beträgt allgemein 7% und wird auf die am Erwerb Beteiligten (Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner) aufgeteilt. Die Grunderwerbsteuer steht zu 3 % dem Land, zu 4 % den Stadt- oder Landkreisen zu. Siehe auch Grundsteuer.



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