Grundsteuer
ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Gemeindesteuer. Sie wird von inländischen Grundstücken erhoben. Ausgenommen sind Grundstücke, die gemeinnützigen, mild tätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen Bemessung: Das Finanzamt stellt durch Anwendung einer Steuermeßzahl (2,6-6,0%o je nach Objekt) auf den Einheitswert den sogenannter Steuermeßbetrag fest. Auf diesen Steuermeßbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz (z.B 400%) an, wodurch sich die Steuerschuld ergibt
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