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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gemeinnützig

Als gemeinnützig werden Aktivitäten bezeichnet, die nicht den persönlichen Interessen einer einzelnen Person oder Organisation dienen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sondern der Allgemeinheit oder zumindest einem größeren Personenkreis zugute kommen sollen. Wenn ein Verein oder Unternehmen als gemeinnützig anerkannt ist, genießt es unter anderem steuerliche Vorteile und darf für seine Arbeit öffentlich Spenden sammeln.

Der gemeinnützigen Zweck kann in der Förderung von Forschung, Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur oder Religion bestehen. Er kann sich aber auch auf Völkerverständigung, den Umwelt- und Denkmalschutz, Entwicklungshilfe, das Wohlfahrtswesen, den Sport oder die Gesundheitsvorsorge beziehen. Einrichtungen, die dafür geschaffen werden, können Krankenhäuser, Jugendheime, Alters- und Pflegeheime, Bildungseinrichtungen, Museen oder Forschungsinstitute sein.

Einem gemeinnützigen Zweck können auch Genossenschaften und andere gemeinnützige Unternehmen und Verbände dienen, die sich der Förderung einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Aufgabe widmen. Dies kann zum Beispiel der Wohnungsbau für Gruppen der Bevölkerung mit geringem Einkommen sein oder die Pflege Kranker und Behinderter. Der gemeinnützige Zweck kann ebenso darin liegen, Hilfe bei Unfällen oder bei Kriegen und Katastrophen zu leisten. Dies trifft zum Beispiel auf das Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariterbund oder die Caritas und andere kirchliche und private Einrichtungen zu.

Körperschaften, Anstalten, Vereine oder eine Stiftung, die sich Aufgaben widmen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen, genießen u.a. steuerliche Privilegien - sofern ihre Gemeinnützigkeit staatlich anerkannt ist. Sie sind dann selber von der Körperschaftssteuer befreit und können zudem für Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachleistungen Spendenbescheinigungen ausstelle. Der Spender kann durch Vorlage beim Finanzamt sein steuerpflichtiges Einkommen um den gespendeten Betrag reduzieren und dadurch seine persönliche Steuerschuld senken.

Bei der Frage, ob eine Aktivität gemeinnützigen Zwecken dient und daher staatlich anerkannt und mit den entsprechenden Privilegien ausgestattet wird, muss immer geprüft werden, ob die Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar der Allgemeinheit zugute kommt. Dazu muss sie die Allgemeinheit auf geistigem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördern.



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