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Denkmalschutz
Der Denkmalschutz soll der Pflege und dem Schutz von Denkmälern der Kunst dienen. Er ist in den jeweiligen Bundesländern gesetzlich geregelt. Daher gibt es keinen einheitlichen Begriff des Denkmals. Häufig findet sich die Bezeichnung Kulturdenkmal als Oberbegriff. Eigentümer von Denkmälern können Zuschüsse oder Steuerentlastungen bekommen. Damit Kulturdenkmäler möglichst erhalten bleiben, hat der Gesetzgeber deren Schutz gesetzlich verbrieft. Dabei unterstellt er der Allgemeinheit ein öffentliches Interesse an dem Erhalt und der Nutzung von Denkmälern. In den Gesetzen finden sich
So braucht etwa ein Eigentümer eine Erlaubnis, wenn er baulich Maßnahmen an einem Denkmal vornehmen oder es sogar abreißen will. Außerdem kann er zur Instandhaltung oder -setzung verpflichtet werden. Zu diesem Zweck stellt das Land häufig öffentliche Mittel bereit. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch.
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Weitere Begriffe : Legitimationsfunktion des Indossaments | Forschungssoziologie | indirekter Geldnutzen | ||||||||||||||||||||||||||||
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