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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Form der Unternehmensbesteuerung. Sie zählt zu den Realsteuern. Es werden also Objekte besteuert, ohne Rücksicht darauf, wem die Erträge zufließen oder wem das Objekt gehört.

Die Gewerbesteuer spielt im Rahmen der Unternehmensbesteuerung eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zur Einkommen-, Körperschaft- und Vermögenssteuer handelt es sich um eine Real- oder Objektsteuer. Diese Steuern knüpfen nicht am Einkommen und den persönlichen Verhältnissen eines Steuerpflichtigen an sondern werden ohne Rücksicht darauf erhoben, wem die Erträge zufließen oder wem das Kapital gehört.

Die Gewerbesteuer gliederte sich bis 1998 in die Gewerbekapitalsteuer und die Gewerbeertragsteuer. Die Gewerbekapitalsteuer wurde Anfang 1998 abgeschafft. Die Gewerbeertragsteuer gehört zu den "Istertragsteuern", das bedeutet, dass die tatsächlich dem Gewerbetreibenden zufließenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert werden. Fließen keine Einkünfte, so wird auch nicht besteuert.

Die Bemessungsgrundlage wird bei der Gewerbeertragsteuer ausgehend vom einkommen- oder körperschaftssteuerlichen Gewinn durch Hinzurechnungen und Kürzungen berechnet. Die wichtigste Hinzurechnung sind die Zinsen auf Dauerschulden, die bei der Gewinnermittlung abgezogen werden dürfen, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hingegen nicht abzugsfähig sind. Die Kürzungen sollen verhindern, dass Teile des Betriebsertrags, die an anderer Stelle schon gewerbesteuerlich erfasst werden, noch einmal belastet werden. Die wichtigste Größe ist hierbei die Kürzung des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Diese Position wird damit begründet, dass der Grundbesitz bereits durch die Grundsteuer belastet wird und nicht noch einmal der Besteuerung unterliegen soll. Von dem verbleibenden Gewerbeertrag wird noch einmal ein Freibetrag abgezogen, um zum zu versteuernden Gewerbeertrag zu kommen.

Die Steuerschuld ergibt sich durch Anwendung der bundeseinheitlichen Steuersätze und der Hebesätze der Gemeinden. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindensteuer.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt im Internet weitere und ständig aktuelle Informationen zum Thema zur Verfügung.



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