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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Nebenkosten

Das Nettoentgelt, das die Mitarbeiter erhalten, ist nur ein Teil der Personalkosten, die dem Unternehmen anfallen. Hinzu kommen noch die Lohnsteuer und der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen
Sozialversicherung, die an das Finanzamt und die Träger der Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Das Nettoentgelt ist um diesen abgabenpflichtigen Teil zu erhöhen, um zum Bruttoentgelt zu gelangen. Zusätzlich sind noch eine Reihe von Abgaben vorgeschrieben, die im Bruttolohn noch nicht enthalten sind (z.B.: Kommunalabgaben), die die Personalkosten erhöhen.
In Deutschland betragen die Nebenkosten etwas mehr als die Hälfte der gesamten Personalkosten (!). Sie sind in den einzelnen Branchen unterschiedlich.
Auch Abfindungen (Abfertigungsaufwand) und Berufsausbildungskosten und im weiteren Sinne auch alle Nichtleistungslöhne mit den entsprechenden Lohn- und Gehaltsabgaben werden oftmals zu den Nebenkosten gezählt.



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