Gesellschaftsteuer
ist eine Art der Kapitalverkehrsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie aus diesem Erwerb erwachsende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nachschuß) und die Kapitalzuführung eines ausländischen Unternehmens an seine inländische Tochter. Ausgenommen ist der Erwerb von Anteilen an gemeinnützigen bzw. mildtätigen Organisationen und öffentlichen Versorgungsunternehmen. Die Steuer wird nicht von der anteilserwerbenden Person entrichtet, sondern von der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|