Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesellschaftsteuer

ist eine Art der Kapitalverkehrsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie aus diesem Erwerb erwachsende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nachschuß) und die Kapitalzuführung eines ausländischen Unternehmens an seine inländische Tochter. Ausgenommen ist der Erwerb von Anteilen an gemeinnützigen bzw. mildtätigen Organisationen und öffentlichen Versorgungsunternehmen. Die Steuer wird nicht von der anteilserwerbenden Person entrichtet, sondern von der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesellschaftssystem
 
Gesellschaftstheorie
 
Weitere Begriffe : Wechselfälschung | prime | Währungswerte
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.