Nachschuß
ist die gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag festgesetzte Pflicht eines Gesellschafters, Zahlungen über die festgelegte Einlage hinaus zu leisten. Nachschußpflicht gibt es bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft und der Bergrechtlichen Gewerkschaft. Befreiung vom Nachschuß ist über Abandon möglich.
Sind Wertpapiere beliehen worden, ist bei Kursrückgängen Nachschuss zu leisten, damit der gewährte Kredit ausreichend abgesichert bleibt.
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