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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Legitimation

In der Wirtschaftssoziologie: [1] Bezeichnung für den Nachweis der Herrschenden, dass sie die geforderten Bedingungen rechtmässiger Herrschaft erfüllen (M. Weber). [2] Allgemeine Bezeichnung für den (erfolgreichen) Versuch, die eigenen Handlungen als begründet durch gemeinsame oder übergeordnete Ziele und insofern als rechtmässig nachzuweisen, sie zu rechtfertigen. [3] Allgemeine Bezeichnung für den (erfolgreichen) Versuch, die eigenen Ziele und Absichten als im gemeinsamen Interesse liegend oder als aus übergeordneten gemeinsamen Zielen folgend zu rechtfertigen.



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Weitere Begriffe : Konsumenten- und Kleinkreditmakler | Depotgeschäft | internationales Zahlungsabkommen
 
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