Herrschaft
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] legitime Macht, d.h. von den Betroffenen als rechtmässig anerkannte Macht einer sozialen Instanz, insbesondere von Organisationen und gemeinsam Herrschaft ausübenden Gruppen. Im Gegensatz zur Autorität begründet sich Herrschaft eher auf ein aus Glauben statt Wissen entstehendes Legitimitätseinverständnis. Der Begriff impliziert Werbung um die Anerkennung der Rechtmässigkeit von Macht, ein unmittelbares Verhältnis zwischen den Vertretern des Legitimitätsanspruchs und den der Herrschaft Unterworfenen, fraglosen Gehorsam nach grundsätzlicher Anerkennung der Rechtmässigkeit (G. Simmel, M. Weber, C.J. Friedrich). Herrschaft gilt als Schlüsselkategorie für die Erklärung gesellschaftlicher Strukturen, Konflikte, kooperativer Beziehungen, Erscheinungen des Wandels. Die Kritik am H.sbegriff betont den historischen Charakter von H., insbesondere die sozialen Folgen von Herrschaft und die Aufhebbarkeit des Legitimitätseinverständnisses.
[2] Die marxistische Sozialtheorie setzt Herrschaft gleich mit Machtausübung einer Klasse über andere Klassen und Schichten; ihre Annehmbarkeit im Sinne dieser Theorie entscheidet sich an der Identität der Herrschenden (Arbeiterklasse, Bourgeoisie).
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