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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Herr-Knecht-Beziehung

In der Wirtschaftssoziologie: [1] gilt in der klassischen politischen Philosophie von Aristoteles bis I. Kant als ein natürliches Zwangsverhältnis. Die H.-K.-B. kennzeichnet die spezifische Form von Gesellschaft, die den Zweck hat, die Reproduktion des Lebens zu gewährleisten. Diese Gesellschaftsform (lat.: societas herilis) umgreift den ökonomischen Bereich und ist als nicht politischer Bereich der Haushaltung (oikos) zugeordnet. Die H.-K.-B. gilt deshalb als naturhaft ungleiches Arbeitsverhältnis, d.h. als natürliches Gewaltverhältnis, da die Menschen unterschieden werden in solche, die Verstand nicht als tätige Kraft besitzen, also die Knechte, die nur gehorchen können, und solche, die der Verstand befähigt, den Produktionsprozess vorsorgend zu gestalten, also die Herren. Die H.-K.-B. ist daher als eine realgesellschaftliche scharf von Herrschaft in der bürgerlichen Gesellschaft zu unterscheiden. [2] Seit G.W.E Hegel Bezeichnung für ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis als Bewusstseinsform. Hegel sieht die H.-K.-B. als konstitutiv für die soziale Entwicklung, da sie von Arbeit und Bildung abhängt. Der einzelne wird zum Herrn, indem er seine subjektive Natürlichkeit (Begierden, Todesangst, etc.) überwindend denjenigen zum Knecht macht, der sich aus dieser Natürlichkeit nicht zu lösen vermag. Der Knecht muss für den Herrn die Auseinandersetzung mit der Natur übernehmen. Aber diese Auseinandersetzung mit der Natur ist als „Dienst“ wider die Natur des Knechtes. Unter der Herrschaft wird somit der Knecht gezwungen, seine unmittelbare Natürlichkeit zu überwinden - wie es vorher der Herr tat. Aber der Knecht bleibt, da er arbeitet, in Beziehung zur Natur. Durch die Entzweiung, durch die Arbeit kommt das Bewusstsein des Knechts „zu sich selbst“, was dem des Herrn in der H.-K.-B. versagt bleibt. „Die Wahrheit des selbständigen Bewusstseins ist demnach das knechtische Bewusstsein. Dieses erscheint zwar zunächst ausser sich und nicht als die Wahrheit des Selbstbewusstseins. Aber wie die Herrschaft zeigte, dass ihr Wesen das Verkehrte dessen ist, was sie sein will, so wird auch wohl die Knechtschaft in ihrer Vollbringung zum Gegenteile dessen werden, was sie unmittelbar ist; sie wird als in sich zurückgedrängtes Bewusstsein in sich gehen und zur wahren Selbständigkeit sich umkehren.“ (1807) [3] Bezeichnung für ein Zwangsverhältnis, das die „gesetzmässig“ eintretende Umkehr in der Beziehung in sich trägt: Der Herr wird Knecht, und der Knecht wird Herr werden.



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