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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einfuhrumsatzsteuer

ist eine Sonderform der Umsatzsteuer. Sie wird auf importierte Gegenstände erhoben und regelt sich im wesentlichen nach den gleichen Vorschriften wie die Inlandsumsatzsteuer. Sie dient dazu, importierte Güter genauso mit Umsatzsteuer zu belasten wie inländische Güter.



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