Vorsteuerabzug
Ein entscheidendes Element des Umsatzsteuersystems ist das Recht zum Vorsteuerabzug. Hierdurch werden die Umsätze auf Unternehmerebene steuerlich neutral gestellt. Bezieht ein Unternehmer von einem anderen eine Leistung, kann er die mit dem Kaufpreis an den Lieferer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird der Unternehmer nicht mit Umsatzsteuer belastet.
Ausnahmen von dieser Erstattungspraxis der Vorsteuer sind zugelassen, insbesondere wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie Umsätze tätigt, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|