Herstellungskosten
Die Herstellungskosten sagen aus, was ein Produkt oder eine Dienstleistung kostet, wenn die Kosten aller Funktionen berücksichtigt werden, die an der Erstellung des zu verkaufenden Produkts beteiligt sind; also auch die Kosten jener organisatorischen Einheiten im Ressort Herstellung, zu denen Strukturkosten (Periodenkosten) gehören.
Mit dem Begriff Herstellungskosten umschreibt man die vollen" Herstellkosten, d.h. die Kosten für alle Funktionen in der Produktion der extern zu verkaufenden Produkte. Diese werden für die Erstellung der vollkostenbasierten Ergebnisrechnung und eventuell für die Bilanzierung (Bestandsbewertung) benötigt (Cost of goods sold = volle Herstellungskosten der verkauften Produkte im Umsatzkostenverfahren). Die proportionalen Herstellkosten, gleichbedeutend mit Produktkosten, sind zur Ermittlung des Deckungsbeitrags I erforderlich.
Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 255 Abs. 2 HGB sowie § 275 Abs. 3 HGB). In die Herstellungskosten dürfen keine kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse, dafür aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten eingerechnet werden. Nach IAS und US-GAAP sind Bestände und Cost of Goods Sold COGS zu vollen Herstellungskosten, aber ohne Einrechnung kalkulatorischer Zinsen zu bewerten. Der Ansatz der Manufacturing Overhead je Produkteinheit macht nötig, eine Planbeschäftigung (Normalbeschäftigung) zu Grunde zu legen. Andernfalls sind die periodischen Strukturkosten/Overhead nicht für die zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Plural) zu kalkulieren.
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