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Herstellungsanspruch, sozialrechtlicherIn der Gesundheitswirtschaft: Ausgleichsanspruch im Sozialrecht: Wird durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln eines Sozialversicherungsträgers die Rechtsstellung eines Versicherten verschlechtert, muss die Behörde den gesetzlich gebotenen Rechtszustand herstellen (z.B. bei unzureichender Beratung über Antragsfrist den Berechtigten so behandeln, als sei der Antrag rechtzeitig gestellt worden).
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Weitere Begriffe : Hedonismus | Geldwerttitel | Aktiensplitting | ||||||||||||||||||||||||||||
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