Kalkulatorische Kosten
werden durch die Kalkulation ermittelt. Es handelt sich dabei um Kosten, denen keine Ausgaben gegenüberstehen, z.B. den kalkulatorischen Unternehmerlohn (Entgelt für die Tätigkeit des Unternehmers, der kein festes Gehalt bezieht), die kalkulatorischen Zinsen (Verzinsung für das eingebrachte Eigenkapital und für Teile des unverzinslich überlassenen Fremdkapitals) oder die kalkulatorischen Abschreibungen, die im Unterschied zu den bilanziellen Abschreibungen nach dem tatsächlichen Verschleiß oder der tatsächlichen Entwertung von Vermögen im Zeitablauf berechnet werden. Auch Wagnisse werden auf diese Weise berücksichtigt.
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