Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kalkulatorische Zinsen

Ein Unternehmer stellt seinem Betrieb Eigenkapital zur Verfügung. In der Kostenrechnung werden die somit entstandenen Kosten erfasst als Kalkulatorische Zinsen; jedoch nicht in der Buchhaltung (sie wurden ja von niemandem in Rechnung gestellt). Für ihre Betriebszwecke setzt jede Unternehmung Vermögensteile ein. Zur Finanzierung benötigt sie Kapital, das in Form von Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Die Finanzbuchhaltung erfasst die Zinsen als Aufwand, die ein Betrieb für das aufgenommene Fremdkapital effektiv gezahlt hat. Außerdem wird durch eine Zinsverrechnung der Finanzierungseinfluss auf den gesamten Kapitaleinsatz ausgeschaltet. Für die Kostenrechnung wird also für alle Vermögensgegenstände das aktivisch gebundene Kapital ermittelt und anschließend hierauf die Zinsen berechnet. Dabei ist zu beachten, das kalkulatorische Zinsen nur auf die betriebsnotwendigen Anlagegüter zu verrechnen sind.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kalkulatorische Kosten
 
kalkulatorischer Aufwandzins im Kreditgeschäft
 
Weitere Begriffe : middle-middle class | hazard function | Liquidationsvergleich
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.