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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abschreibungen

(engl amortization, depreciation) Eine Abschreibung ist die Erfassung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen (Vermögen) innerhalb einer Abrechnungsperiode. Bei den abzuschreibenden Gütern handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens, unterschieden nach immateriellen Gütern (insbes. Firmenwert) und materiellen Gütern (insbes. Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung) sowie Gegenstände des Umlaufvermögens (insbes. Vorräte). Der Umfang periodischer Abschreibungsbeträge wird im handelsrechtlichen Jahresabschluss aus der Gewinn und Verlustrechnung ersichtlich. In der Bilanz kann die Wertminderung des abgeschriebenen Bilanzpostens unmittelbar auf der Aktivseite (Aktiva) vorgenommen werden (direkte Abschreibung) oder über eine 3 Wertberichtigung des Vermögenspostens auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz erfolgen (in direkte Abschreibung). Nach deutschem Handelsrecht kommt für die Bilanz von Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur die direkte Abschreibung in Betracht. Nähere Informationen übe Entwertungsvorgänge des Anlagevermögen gibt hier ein Anlagenspiegel. Der Abschreibgsbetrag ergibt sich entweder als Differenz wischen dem Gegenwartswert und dem (höheren) Buchwert (Beispiele: Firmenwert, Vorräte) oder als Betrag einer planmäßigen Verteilung des Anschaffungswerts eines Gegenstands auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre (Beispiele: Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung). Verbleibt ein Gegenstand nach Ende der geplanten Nutzungszeit im Unternehmen, wird der letzte Abschreibungsbetrag um 1€ gekürzt, um den Gegenstand noch mit einem sog. Erinnerungswert von 1€ in Inventar und Bilanz ausweisen zu können.

Ein Abschreibungsplan enthält: den abzuschreibenden Gesamtwert (Anschaffungs oder Herstellungskosten, ergänzt um Kosten der Inbetriebnahme, ggf. vermindert um einen erwarteten Restwert); Annahmen über die s Nutzungsdauer; Annahmen zum Entwertungsverlauf. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus Herstellerangaben, Erfahrungswerten oder unter Heranziehung von Abschreibungstabellen, die von der Finanzverwaltung aufgestellt werden (sog. AfA Tabellen; AfA, Abkürzung für Absetzung für Abnutzung = steuerrechtlicher Begriff für planmäßige Abschreibungen). Aus diesen ergeben sich beispielsweise folgende Nutzungsjahre bei einem branchenüblichen Betrieb: Wohngebäude 40 Jahre, Betriebsgebäude 33 Jahre, Be und Verarbeitungsmaschinen 13 Jahre, Personenkraftwagen 6 Jahre, Geschäftsausstattung 6 25 Jahre, Großrechner 7 Jahre, Personalcomputer, Drucker u. Ä. 3 Jahre. Der Entwertungsverlauf innerhalb der Nutzungszeit kann gleich bleibend (linear), abnehmend (degressiv) oder zunehmend (progressiv) sein. Er richtet sich nach technischen und wirtschaftlichen Einflüssen, die in Abschreibungsverfahren ihren Niederschlag finden. Aus technischer Sicht kommt in erster Linie ein Verfahren in Betracht, das den Nutzungsvorrat einer Anlage entsprechend der periodischen Inanspruchnahme verteilt.

Leistungsabhängige Abschreibungen werden vor allem für Zwecke des internen Rechnungswesens (Rechnungswesen, internes) verwendet. Dagegen werden im Jahresabschluss des externen Rechnungswesens (Rechnungswesen, externes) vorwiegend zeitbezogene Abschreibungsverfahren eingesetzt. Im Vordergrund stehen dabei die lineare und die degressive Abschreibung. Die lineare Abschreibung verteilt den Anschaffungswert gleichmäßig auf die Nutzungsjahre.

Die degressive Abschreibung erfolgt i. d. R. als geometrisch degressive Abschreibung, bei der ein bestimmter Abschreibungssatz auf den aktuellen Buchrestwert des abzuschreibenden Gegenstands angewendet wird (sog. Buchwertabschreibung). Der Abschreibungsverlauf der geometrisch degressiven Abschreibung soll mit einem Beispiel veranschaulicht werden.

In der Praxis wird dieses Abschreibungsverfahren i. d. R. nicht bis zum Ende der Nutzungsdauer angewendet. Vielmehr wird unter dem Gesichtspunkt der Gewinnregulierung auf die lineare Methode übergegangen, soweit durch eine Verteilung des Buchwerts auf die Restnutzungszeit höhere jährliche Abschreibungsbeträge entstehen. Im Beispiel ist das im viertletzten Nutzungsjahr der Fall, weil dann eine lineare Abschreibung von 25 % auf den Buchwert höher ist als die weitere Anwendung des degressiven Satzes von 20 %. Der degressive Abschreibungssatz wird von der Finanzverwaltung nach oben begrenzt und unterliegt Änderungen, soweit der Staat die Investitionstätigkeit von Unternehmen beeinflussen will. So erfolgt im externen Rechnungswesen die Wertsetzung nicht nur nach tatsächlichen Wertverläufen, sondern auch unter gewinn bzw. steuerpolitischen Einflüssen: Weil Abschreibungen den Jahreserfolg mindern, sinkt die Belastung mit Gewinnsteuern was zu einem Steuerspareffekt durch bewusst überhöht angesetzte Entwertungsbeträge führen kann. Dieser Effekt ist zeitlich begrenzt, denn über die gesamte Nutzungszeit eines Gegenstands kann höchstens der Anschaffungswert abgeschrieben werden. Durch die vorgezogenen, gewinnkürzenden Abschreibungen entsteht jedoch ein Liquiditäts , Steuerstundungs und Zinseffekt aus aufgeschobenen Steuern.

Abzugrenzen von den planmäßigen Abschreibungen sind Sonderabschreibungen, die für steuerliche Zwecke zusätzlich angesetzt werden können. Daneben gibt es die steuerrechtliche Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: In Deutschland dürfen abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungswert (netto) 410 € nicht übersteigt, im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet werden. Genau genommen handelt es sich hierbei nicht um Abschreibungen, weil keine Verteilung auf mehrere Jahre erfolgt, wie es eingangs als Merkmal der planmäßigen Abschreibungen erklärt wurde. siehe: Absetzung für Abnutzung (AfA)



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