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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktiva

(engl. assets) Aktiva sind alle Positionen, die das Unternehmen auf der linken Seite der Bilanz ausweist. Dies sind im Wesentlichen Vermögensgegenstände (p Vermögen) des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens. Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Wertverwendung, während die Passivseite (Passiva) Auskunft über die Wertherkunft gibt. Die Gliederung der Aktivseite der Bilanz erfolgt nach der Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände, also der Zeitspanne, in der die Vermögensgegenstände bei Fortführung des Unternehmens wieder zu Geld werden. In Industriebetrieben werden zuerst die Vermögensgegenstände aufgeführt, die voraussichtlich am längsten im Unternehmen bleiben werden (z. B. Grundstücke und Gebäude). Das Anlagevermögen wird deshalb vor dem Umlaufvermögen ausgewiesen. In Bankbetrieben (Kreditinstitut) hingegen sind die Aktiva nach abnehmender Liquidität geordnet, d. h., das Umlaufvermögen wird vor dem Anlagevermögen ausgewiesen. Die in eine Unternehmung eingebrachten (investierten), auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte, vor allem Grundstücke, Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen, Beteiligungen, Vorräte, Forderungen etc. Grundsätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, entgeltlich erworbene Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Der Wertminderung unterliegende Vermögensteile müssen während ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Aktivseite informiert über die Mittelverwendung, also in welchen Werten das beschaffte Kapital investiert ist. Aus der Zusammensetzung der Aktivseite können - begrenzt - Schlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmung gezogen werden, bei Gegenüberstellung zur Passivseite gegebenenfalls auch auf die Zahlungsbereitschaft.



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Aktiva mit hoher Anlagequalität im Eigenmittelgrundsatz
 
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