Inventar
(engl. inventory, stock) Inventar ist das stichtagsbezogene, mengen und wertmäßige Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (p Vermögen) und Schulden des ~ Unternehmens, das sich mittels Durchführung einer Inventur ergibt. Zur Aufstellung des Inventars ist jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Abschluss jedes Geschäftsjahres gesetzlich verpflichtet (§ 240 Handelsgesetzbuch [HGB] ). Nach der Auflistung aller bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ergibt sich als Differenz das Reinvermögen. Das Inventar ist die Grundlage zur Aufstellung einer Bilanz, die statt der einzelnen Mengen und Werte zusammengefasste Positionen aufführt.
Das Inventar ist eine stichtagsbezogene mengen- und wertmäßige Darstellung aller Vermögensteile und Schulden. Es sichert, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen, da die Werte der Bilanz aus dem Inventar abgeleitet werden. Das Inventar bildet somit die Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Es ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen und basiert auf dem Vorgang der Bestandsermittlung, der Inventur. Das Inventar ist somit das Ergebnis der Inventur.
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