Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Inventur

(engl. inventory, listing, stocktaking) Inventur ist die stichtagsbezogene, mengen und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände (p Vermögen) und Schulden des Unternehmens. Die Ergebnisse der Inventur werden in einem Verzeichnis, dem Inventar, dargestellt. Die Inventur umfasst sowohl die mengenmäßige, körperliche Bestandsaufnahme (Zählen, Messen, Wiegen) als auch die Bewertung Bewertungsvorschriften) der Vermögensgegenstände und Schulden. Sie dient der Überprüfung der mittels der Buchführung bestimmten Werte. Die Inventur erfasst die tatsächlich vorhandenen Werte (Istwerte), während die Buchführung die Sollwerte vorgibt. Abweichende Werte der Buchführung sind entsprechend zu korrigieren. Die Differenzen (Inventurdifferenz) können Aufschluss über Schwund und Diebstahl innerhalb der Periode geben. Die zum Bilanzstichtag durchzuführende Inventur, bzw. deren Ergebnis, das Inventar, bildet die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz. Da insbesondere die mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte an Waren, fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Roh , Hilfs und Betriebsstoffen mit einer hohen arbeitsmäßigen Belastung verbunden ist, gibt es abweichend von der am Bilanzstichtag durchzuführenden Inventur (Stichtagsinventur) weitere Arten der Inventur. Eine ausgeweitete Stichtagsinventur, die den Zeitraum von 10 Tagen vor bis 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag umfasst, darf durchgeführt werden, sofern zwischenzeitliche Veränderungen durch Fortschreibungen bzw. Rückschreibungen berücksichtigt werden. Die Inventur kann um maximal drei Monate vor oder nachverlegt werden, wenn die Bestände in einem gesonderten Inventar erfasst werden, keine unkontrollierten Abgänge (z. B. Schwund) auftreten und ebenfalls eine Fortschreibung bzw. Rückschreibung auf den Bilanzstichtag erfolgt. Eine permanente Inventur, die durch eine ordnungsmäßige Lagerbuchführung erfolgt, bedarf zwar auch der jährlichen Überprüfung, allerdings kann diese zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Die Erfassung der Ansprüche (z. B. 4 Forderungen) und der Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) ist im Vergleich zu den Vorräten nicht mit einer körperlichen Bestandsaufnahme verbunden, sondern erfolgt auf der Grundlage von Belegen. Die Bewertung aller aufgelisteten Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Inventur erfolgt gemäß den Bewertungsvorschriften. Vereinfachende Bewertungsverfahren wie die Verfahren der Sammelbewertung (Lifo Verfahren, Fifo Verfahren, ~ Durchschnittsmethode) können die Bewertung erleichtern. Das Eigenkapital, oder auch Reinvermögen, ergibt sich als Residualgröße, indem die Differenz aus der Summe aller Vermögensgegenstände und der Summe aller Schulden gebildet wird.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Invention
 
Inventurbuch
 
Weitere Begriffe : Rücktrittsrecht | Swapgeschäft, Bestellung von Geld- oder Wertpapiersicherheiten | ERP-Sondervermögen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.