Reinvermögen
(engl. net assets, net worth) Reinvermögen ist der Anteil am Vermögen, der nach Abzug der Schulden (Fremdkapital) verbleibt (Abb. 1). Das Reinvermögen wird beim Jahresabschluss (Inventur, Inventar, Bilanz) nach der Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens und der Schulden als Residualgröße ermittelt: Reinvermögen = Vermögen Schulden. Das Reinvermögen entspricht dem Eigenkapital des Unternehmens. In der Bilanz wird das Eigenkapital als erste Position auf der Passivseite (Passiva) aufgeführt. Das Reinvermögen bzw. Eigenkapital wird dem Unternehmen von seinen Eigentümern bzw. Gesellschaftern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügunggestellt. Veränderungen des Reinvermögens erge ben sich einerseits durch weitere Privateinlagen (Einlagen) bzw. ntnahmen oder Kapitalerhöhungen (Kapital) bzw. herabsetzungen. Andererseits führen (einbehaltene) Gewinne zu einer Erhöhung des Reinvermögens und Verluste zu einer Verminderung. Keinen Einfluss hat dagegen eine Erhöhung des Vermögens, die durch eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital (Schulden) finanziert wurde. Das Reinvermögen stellt also die Größe dar, die die Veränderungen des Vermögens aufnimmt, die nicht durch zusätzliche Aufnahme von Schulden bzw. deren Rückzahlung verursacht wurden. Es übernimmt die Haftung für die Aktivitäten des Unternehmens und trägt die Verluste (Abb. 2). Wird das Reinvermögen durch die Verluste vollständig aufgezehrt und ist die Deckung der Schulden durch das Vermögen nicht mehr gegeben, kommt es zur Überschuldung (Abb. 3). Bei 9 Kapitalgesellschaften führt die Überschuldung zur Insolvenz.
Hinweis: Zur Verdeutlichung des Residualcharakters des Reinvermögens werden hier die Schulden vor dem Reinvermögen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt dagegen meist der Ausweis des Eigenkapitals vor dem des Fremdkapitals. Kapitalgesellschaften weisen das Eigenkapital im Allgemeinen nicht in einer Position aus. Hier erfolgt eine Aufteilung in konstantes Nominalkapital (auch gezeichnetes Kapital bzw. Grundkapital bei der AG oder Stammkapital bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) und variable Bestandteile wie Rücklagen, Bilanzgewinn/ verlust bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
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