Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Überschuldung

(engl. overindebtedness) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners dessen Schulden nicht mehr deckt. Bei einer juristischen Person ist die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (9 Insolvenz) nach der Insolvenzordnung (§ 19 InsO). Diese hat ab 1.1.1999 die bisherige Konkursordnung ([KO], . Konkurs) ersetzt. Die Überschuldung wird durch einen Überschuldungsstatus festgestellt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist nach § 19 Abs. 2 InsO die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen (Fortführungswerte), wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Überschichtung
 
Überschuldungsanzeige
 
Weitere Begriffe : Jod | Chief Security Officer (CSO) | Kredit, kurzfristiger
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.