Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gezeichnetes Kapital

Konstanter Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, also entweder einer Aktiengesellschaft (hier \'Grundkapital\' genannt) oder einer GmbH (hier \'Stammkapital\' genannt). Die Höhe wird durch den Nennwert aller ausgegebenen Aktien bestimmt (nur bei Aktiengesellschaft). Gemäß § 7 AktG muss das Grundkapital mindestens 50.000,- Euro betragen. Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital bezeichnet die Höhe der Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft für seine Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei der Betrachtung abgezogen werden. Bei Aktiengesellschaften spricht man auch vom Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bildet das Produkt aus dem Nennwert je Aktie und der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Das Grundkapital muss mindestens 50.000,- Euro betragen. Das Stammkapital einer GmbH hingegen beträgt mindestens 25.000,-Euro.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
GEZ, Gebühreneinzugszentrale
 
Gezogener Wechsel
 
Weitere Begriffe : OVA | Prinzip der Einfachheit | crowd
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.