Gezeichnetes Kapital
Konstanter Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft, also entweder einer Aktiengesellschaft (hier \'Grundkapital\' genannt) oder einer GmbH (hier \'Stammkapital\' genannt). Die Höhe wird durch den Nennwert aller ausgegebenen Aktien bestimmt (nur bei Aktiengesellschaft). Gemäß § 7 AktG muss das Grundkapital mindestens 50.000,- Euro betragen.
Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital bezeichnet die Höhe der Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft für seine Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei der Betrachtung abgezogen werden. Bei Aktiengesellschaften spricht man auch vom Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bildet das Produkt aus dem Nennwert je Aktie und der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Das Grundkapital muss mindestens 50.000,- Euro betragen. Das Stammkapital einer GmbH hingegen beträgt mindestens 25.000,-Euro.
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