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GEZ, Gebühreneinzugszentrale
Die Gebühreneinzugszentrale ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ZDF und ARD zum Einzug der Rundfunkgebühren. Diese Aufgabe wurde früher von der Post übernommen. Durch die Gründung der GEZ konnten gegenüber dem Einzug durch die Post starke Rationalisierungseffekte erzielt werden. Die GEZ hat die ansonsten nicht bekannte Rechtsform einer "öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft". Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde 1975 in Köln als eine Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet und sollte zur Kosteneinsparung führen. Die von der Post für den Einzug der Rundfunkgebühren in Rechnung gestellten Kosten lagen damals bei 224 Millionen Mark im Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF schon 1968 bescheinigt hatte, dass sie Gläubiger der Gebühren seien, wurde geprüft, ob ein Einzug der Beträge mit Hilfe einer speziellen Einrichtung nicht zu einer Senkung dieser Kosten führen könnte. Dies ist gelungen. Denn trotz eines gestiegenen Arbeitsaufwandes wegen der höheren Teilnehmerzahlen und trotz der in den vergangenen Jahrzehnten allgemein stark gestiegenen Personalkosten, lagen die gesamten Aufwendungen der GEZ Ende der neunziger Jahre immer noch unter dem zuletzt von der Post verlangten Betrag. Die Einspareffekte gingen vor allem auf den Einsatz moderner Anlagen zur Datenverarbeitung zurück. Neben der Kostensenkung ist die Erfassung aller gebührenpflichtigen Haushalte das wichtigste Ziel der GEZ. Denn nicht alle Hörer oder Zuschauer zahlen freiwillig die gesetzlich festgelegten Rundfunkgebühren. Weil juristische Schritte nur ein letztes Mittel sein sollen und viele Rundfunkteilnehmer nicht wissen, dass sie zur Gebührenzahlung verpflichtet sind und "Schwarz-Hörer oder -Seher" sich nur schwer ermitteln lassen, versucht die GEZ, säumige Rundfunkteilnehmer mit anderen Mitteln zur Anmeldung ihrer Geräte zu veranlassen. Dazu bedient sie sich vor allem der folgenden Marketing-Instrumente:
Hinzu kommen Ermittlungen, mit deren Hilfe solche Haushalte aufgespürt werden, die sich der Verpflichtung zur Gebührenzahlung entziehen. Besitzer von nicht angemeldeten Radio- und Fernsehgeräten werden zunächst auf ihr Versäumnis aufmerksam gemacht und darüber informiert, wozu die Gebühren verwendet werden. Obwohl in Deutschland jeder Nutzer eines Radio- oder Fernsehgerätes unabhängig davon, ob er das öffentlich-rechtliche Programmangebot nutzt oder nicht, zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet ist, gibt es zahlreiche Ausnahmen. Gesetzlich vorgesehene Gebührenbefreiungen für bestimmte Personengruppen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen. Anschrift GEZ - Gebühreneinzugszentrale Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Service-Tel.: (0180) 501 65 65 Fax:(0180) 551 07 00 E-Mail: info@gez.de Internet: www.gez.de
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