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GewinnvortragDer Gewinnvortrag ist der nach dem Beschluß über die Gewinnverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. In der Bilanz wird der Gewinnvortrag als gesonderter Posten ausgewiesen und auf das nächste Jahr übertragen.
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Weitere Begriffe : Sterilisierungsfonds | Massengeschäft | Zielerfüllungsgrad | ||||||||||||||||||||||||||||
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