öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Wichtige Gruppe der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedeutsamer als die der privatrechtlichen. Der Staat bedient sich ihrer für struktur- und prozesspolitische Aufgaben, die privaten Banken nicht übertragen werden können oder von diesen mangels Rentabilität oder wegen hohen Risikos nicht betrieben würden. Bei den Kreditinstituten mit Sonderaufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich ist als mit übergeordneten Aufgaben beauftragtes Institut die Deutsche Bundesbank zu nennen. Auf Grund ihrer rein gesamtwirtschaftlich zu sehenden Aufgabenstellungen, die sich von denen sämtlicher übtigen Banken in Deutschland klar abheben, nimmt sie eine unbezweifelbare Sonderstellung ein. Wichtigstes Institut daneben ist die KfW. Anders:: Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im privatrechtlichen Bereich.
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