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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rentabilität

Die Rentabilität drückt ein Verhältnis einer Gewinngröße zu anderen betrieblichen Größen aus, die diesen Gewinn mit erwirtschaftet haben. So misst z.B. die Umsatzrentabilität den Anteil des Gewinns am Umsatz vor Abzug von Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) und gibt an, wie viel an jeder umgesetzten Geldeinheit "verdient" wurde:


Eine der bedeutendsten Kennzahlen zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens, in dem der Gewinn in Relation zum eingesetzten Kapital (Investment) gesetzt wird. Abhängig von der Art des eingesetzten Kapitals (Eigenkapital, Fremdkapital) lassen sich verschieden Rentabilitätskennziffern unterscheiden. Bei der Eigenkapitalrendite wird der für die Eigentümer letztlich zur Verfügung stehende Gewinn in Relation zum Eigenkapital gesetzt. Zur Ermittlung der Gesamtkapitalrendite müssen zum Gewinn zunächst die Fremdkapitalzinsen im Sinne erwirtschafteter Erfolge für die Gläubiger addiert werden, bevor diese Summe in Relation zum Gesamtkapital gesetzt wird. Zur Berechnung der Umsatzrendite wird der Gewinn in Relation zum Umsatz gesetzt. Die Kennziffer des Return on Investment (ROI) kann ebenfalls als Rentabilitätsmaßstab dienen. Bezeichnet den finanziellen Erfolg einer Unternehmung (Relation zwischen Gewinn und eingesetztem Kapital bzw. Umsatz) oder einer Ka- pitalanlage (Relation zwischen Kapitaleinsatz und Ausschüttung plus/ minus evtl. Kursveränderungen). Siehe auch: Bilanzanalyse, Umsatzrentabilität Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital einer Rechnungsperiode (i. d. R. als Prozentsatz pro Jahr ausgedrückt). Diese Kennzahl dient der Beurteilung der erwirtschafteten - internen - Kapitalverzinsung eines Unternehmens. Sie kann als Eigenkapital- oder als Gesamtkapital-Rentabilität ermittelt werden. Beide R. können „vor und nach Steuern" ausgewiesen werden, also zum einen mit und zum anderen ohne die Steuern, die auf den Gewinn zu entrichten sind. Vgl. Umsatzrentabilität.



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Weitere Begriffe : law of categorical judgement | Befragung, repräsentative | Briefausschluss
 
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