Stadtschaft
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut, das im Gegensatz zu Landschaften und Ritterschaften Realkredite auf städtischen Grundbesitz vergaben (öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalt).
Heute als solche praktisch kaum noch vorzufindende öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten nach Art der Landschaften, jedoch den städtischen Grundbesitz betr.. Geben auf städtische Hausgrundstücke unkündbare Tilgungshypotheken und refinanzieren sich durch Ausgabe von Pfandbriefen. Die Hauseigentümer müssen Mitglieder dieser genossenschaftsartigen Banken sein, und sie übernehmen in diesem Rahmen eine Haftung in Höhe eines geringen %-Satzes ihrer noch nicht zurückgeführten Darlehensaufnahme.
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