Sparkassenorganisation
Neben der Gruppe der Kreditbanken und der Kreditgenossenschaften sind die weitere grosse Gruppe des deutschen Universalbankensystems die Universalbanken des öffentlich-rechtlichen Bereichs, d.h. Sparkassen und Girozentralen sowie die wenigen freien Sparkassen. Die Ersteren werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet (Städte, Gemeinden, Landkreise) und sind damit Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Den Rechtsrahmen für Organisation und Geschäftstätigkeit der Sparkassen bilden das Sparkassengesetz und die Mustersatzungen der jeweiligen Bundesländer. Die Sparkassenorganisation ist als 3-stufiges Verbundsystem organisiert: Er umfasst die lokalen Sparkassen, die regionalen Girozentralen (Landesbanken) und die DGZ-Bank als überregionales Spitzeninstitut.
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