Geschäftsführung
(engl. management, conduct of business) Als Geschäftsführung bezeichnet man die Tätigkeit zur Förderung einer Gesellschaft. Sie umfasst sowohl tatsächliche Handlungen als auch die Vornahme von Rechtsgeschäften, erstreckt sich jedoch nicht auf Vorgänge, die die Organisation oder den Bestand der Gesellschaft betreffen, da hierzu ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist. Im Gesellschaftsrecht ist Geschäftsführung die im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern geltende Befugnis, das Unternehmen zu leiten und nach außen zu vertreten. Sie obliegt bei Vereinen, Genossenschaften und Aktiengesellschaften dem Vorstand, bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dem oder den Geschäftsführern und bei den Personengesellschaften i. d. R. den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
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