Geschäftsführung der AG
Der Vorstand der AG hat unter eigener Verantwortung die AG zu leiten. Besteht er aus mehreren Personen, sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung berufen. Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands können Abweichendes bestimmen; es kann jedoch nicht bestimmt werden, dass ein oder mehrere Vorstandsmitglieder Meinungsverschiedenheiten im Vorstand gegen die Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden.
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