Anstaltslast
rechtliche Verpflichtung des Trägers einer Anstalt (des Gewährträgers einer Sparkasse oder Landesbank/Girozentrale), diese juristische Person im Innenverhältnis mit den für die Funktionsfähigkeit notwendigen Mitteln auszustatten. Von der Anstaltslast ist die Gewährträgerhaftung im Außenverhältnis zu Gläubigern dieser Banken zu unterscheiden.
Verpflichtung einer Kommune, eines Bundeslandes oder des Bundes zur Erhaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit und wirtschaftlichen Grundlage der zu seinem Bereich gehörenden Banken. Anders als bei der Gewährträgerhaftung stellt die Anstaltslast auf Institutssicherung ab. Auf Grund entspr. Rechtssetzung der EU für Sparkassen und Landesbanken als unzulässige staatliche Subvention 2005 entfallen.
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