Landesbank
Siehe auch: Girozentralen.
Bank eines Bundeslandes. Universalbank im umfassendsten Sinne, denn sie betreibt sämtliche Bankgeschäfte einschl. Pfandbriefemission, Hypothekar-und Kommunalkredit unter erwerbswirtschaftlichen Zielen und Strategien. Früher bestehende Gewährträgerhaftung und Anstaltslast der die Banken tragenden Länder sind nach Untersagung durch die EU 2005 entfallen, was Auswirkungen auf die Struktur der Institute hatte; insb. führte dies zur Verschlechterung ihrer Ratings um bis zu 5 Stufen und dadurch zur Verteuerung ihrer Refinanzierung an den Märkten, wirkte sich aber auch auf bestimmte Geschäftsfelder aus. Das gegenüber den Ratings unter Berücksichtigung der Staatshaftung heutige Standalone-rating bezieht bei Landesbanken Finanzkraft und Kapitalstärke aus eigener Kraft, Geschäftsmodell, Unterstützung durch die Eigentümer und Mitgliedschaft in Haftungsverbünden mit ein; Letzteres, also Verbundmodelle mit anderen Instituten des Sparkassen- bzw. öffentlich-rechtlichen Institutsbereichs können zur Abmilderung der Ratingverschlechterung führen. Rechtsform ist überwiegend (noch) die Anstalt des öffentlichen Rechts, z.T. die AG. Landesbanken werden meist von den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland und/oder auch von einer anderen Landesbank getragen. Derzeit bestehen 11 Institute, eine Zahl, die sich durch Zusammenschlüsse verringern wird. Zwischen einzelnen Landesbanken bestehen z. T. schon enge Kooperationen bzw. kapitalmässige Verflechtungen. Die vorher den Landesbanken angeschlossenen Förderinstitute u.a. des jeweiligen Bundeslandes wurden ausgegliedert und arbeiten selbstständig als gemeinnützige Institutionen unter Landesgarantie. Als Sparkassenzentralbanken haben die Landesbanken die Funktion von Girozentralen.
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