Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Eigenmittel

Kredit- und Finanzinstitute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, nach § 10 KWG angemessene Eigenmittel haben. Die Eigenmittel bestehen aus dem haftenden Eigenkapital und den Drittrangmitteln. Das haftende Eigenkapital ist die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital abzüglich bestimmter Positionen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Eigenlegitimitat
 
Eigenmittel aus Zwischengewinnen
 
Weitere Begriffe : Marktpolitik-Koordination | Rollenbild | FATF
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.