Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Bausparkassen im Liquiditätsgrundsatz

Der Liquiditätsgrundsatz gilt für Bausparkassen mit folgender Massgabe: 1. Die Zahlungsmittel und -Verpflichtungen aus dem ausserkollektiven Geschäft sind entspr. den Bestimmungen zu Grundsatz II zu erfassen. 2. Zur Berücksichtigung des kollektiven Geschäftsanteils ist der Unterschiedsbetrag zwischen Bauspareinlagen und -darlehen in Höhe von 10% der Buchwerte unter den Zahlungsverpflichtungen im 1. Laufzeitband anzurechnen. Die übrigen Bestimmungen von Grundsatz II sind unverändert anzuwenden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bausparkassen
 
Bausparkassen in der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank
 
Weitere Begriffe : Elite, dynastische | Deckungshypothek | kaufmännische Anweisung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.