Liquiditätsgrundsatz
Grundsatz IL Neben dem Eigenmittelgrundsatz der 2. der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute. Hiernach beurteilt die BaFin für den Regelfall, ob die Liquidität eines Instituts ausreichend ist. Hält ein Institut die festgelegte Grenze nicht nur geringfügig oder wiederholt nicht ein, ist i. d. R. die Vermutung begründet, dass es nicht über ausreichende Liquidität verfügt. Bei Beurteilung, ob die Liquidität eines Instituts ausreicht, können Sonderverhältnisse berücksichtigt werden, die - je nach Sachlage -geringere oder höhere Anforderungen stellen.
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